Aufbaut is
10. März 2022
Jahreshauptversammlung Leichtathletik am 16.2.2022
1. Februar 2022

Teilnahmebedingungen Weilheimer Aulauf

  • Während der gesamten Veranstaltung gelten die zu diesem Zeitpunkt offiziellen Infektionsschutzmaßnahmen.
  • Jeder Läufer mit guter Gesundheit ist teilnahmeberechtigt. Für geeignete Ausrüstung (Schuhe, Kleidung) sorgt jeder Läufer selbst.
  • Der Aulauf findet bei jedem Wetter und jeden Streckenverhältnissen statt. Der Teilnehmer muss deshalb auf Kleidung und Schuhwerk achten, die der Witterung und Laufstrecke angepasst sind.
  • Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur in ausreichend gutem Trainings- und Gesundheitszustand teilnehmen dürfen.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände stehen ein Rettungsfahrzeug und Sanitäter bereit.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, auf Empfehlung des Sanitätspersonals Teilnehmer aus dem Lauf zu nehmen.
  • Die Veranstaltung ist ein Volkslauf. Gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness sind wichtig. Schnelle Läufer und langsame Läufer werden sich bei den langen Läufen auf der Strecke entgegenkommen. Auch ist die Weilheimer Au ein beliebtes Erholungsgebiet für die Bevölkerung, so dass wir uns die Laufstrecken mit Wanderern und Radfahrern teilen.
  • Ausgabe der Startnummern: Am Veranstaltungstag ab 8:30 Uhr.
    Die Ausgabe erfolgt für alle Wettbewerbe auf dem Veranstaltungsgelände.
  • Nachmeldungen am Veranstaltungstag müssen spätestens 40 Minuten vor dem Start des Wettbewerbs erfolgt sein.
  • Die Startnummer muss deutlich sichtbar vorne an der Laufkleidung angebracht sein.
  • Jeder Wettbewerb hat eine eigene Startnummer. Mehrfachstarter bekommen daher auch mehrere Startnummern, die passend zum jeweiligen Lauf an der Laufkleidung angebracht werden müssen.
  • Es erfolgt eine elektronische Bruttozeitnahme. Das bedeutet, die Laufzeit beginnt für alle Läufer gleichzeitig mit dem Startsignal. Die individuelle Schlusszeit wird beim Überlaufen der Ziellinie mittels Chip in der Startnummer gemessen.
    Langsame Läufer werden gebeten, sich im Starterfeld weiter hinten aufzustellen.
  • Das Verlassen und Abkürzen der markierten Strecke ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.
  • Das Mitführen von Haustieren oder die Begleitung durch Hunde ist nicht erlaubt. Ebenfalls ist es den Teilnehmern nicht gestattet, sich durch Radfahrer o.ä. begleiten zu lassen.
  • Im Zielbereich gibt es für alle Läufer kostenlos frisches Obst vom Biomichl, Xenofit refresh Getränke und frisches Wasser.
    Aus Umweltschutzgründen wird auf der Strecke des 10 km Laufs kein Getränk mehr angeboten, da die Becher in der Vergangenheit durch Wind und Wetter weit verteilt am Ammerdamm entlang lagen.
  • Hier ist das Veranstaltungsgelände:
    In der Au
    82362 Weilheim i.OB
    47°50'14.6"N 11°07'51.7"E oder
    47.837380, 11.131017
  • Hier könnt Ihr parken:
    Parkplatz bei der Ammerschule und BMX-Bahn:
    47°50'24.8"N 11°08'12.9"E oder
    47.840220, 11.136914
  • Zum Umkleiden stehen blickdichte Pavillons - getrennt nach Frauen und Männern - auf dem Veranstaltungsgelände bereit.
  • Duschmöglichkeiten bestehen keine.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände stehen vier mobile Toiletten zur Verfügung.
  • Bei der Startnummernausgabe, bei den Nachmeldungen, in den Umkleidezelten und bei der Trinkwasserstation stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Ganz neu bieten wir zusätzliche mobile Waschbecken in der Nähe des geplanten Gastrobereichs an.
  • Auf den Strecken gibt es keine nennenswerten Steigungen. Bei den 5 km und 10 km muss einmal eine Ammerbrücke auf dem Hin- und Rückweg unterquert werden, der Rest sind "Geländeunebenheiten". Bei den 10 km kommt man auf ca. 30 Gesamthöhenmeter.
  • Ein Gastrobetrieb findet abhängig von den dann geltenden Coronaregelungen statt. Geplant ist, am Veranstaltungsgelände belegte Semmeln, Grillwürste, Grillfleisch, selbstgemachte Kuchen, Kaffee und andere Getränke zu günstigen Preisen anzubieten.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettkampf auf Grund von behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter) abzusagen oder abzubrechen. Das Startgeld wird in diesem Fall nicht zurückbezahlt. Bitte habt Verständnis dafür. Denn dies ist keine gewerbsmäßige Veranstaltung, sondern eine ehrenamtliche Veranstaltung, die ausschließlich zur Finanzierung des Kinder- und Jugendtrainings der Abteilung Leichtathletik im TSV Weilheim dient.
  • Bei Nichtteilnahme nach Anmeldung wird das Startgeld nicht zurückbezahlt.

  • Haftungsausschluss:
    Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Für Diebstähle, Unfälle und sonstige Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es können weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren noch gegen die Stadt Weilheim oder deren Vertreter Ansprüche geltend gemacht werden.

Urkunden, Medaillen, Pokale, Sach- und Geldpreise

  • Bei den Kinderläufen 350 m und 800 m erhalten alle Kinder beim Zieleinlauf eine Medaille.
    Die ersten drei Mädchen und die ersten drei Jungen je Jahrgangsgruppe U8, U10, U12 und U14 erhalten zusätzlich einen Pokal plus Urkunde.
    Die Plätze 4 - 8 erhalten Urkunden. Alle anderen Teilnehmer erhalten ihre Urkunden online im Ergebnisportal. Wegen Coronaschutzmaßnahmen können wir derzeit leider keine persönliche Urkundenüberreichung an alle Kinder durchführen.
  • In den Wettbewerben 5 km, 5 km NW und 10 km erhalten die jeweils ersten drei Frauen und Männer einen Pokal plus Urkunde.
    Die Plätze 4 - 8 erhalten Urkunden. Alle anderen Teilnehmer erhalten ihre Urkunden online im Ergebnisportal.
  • Alle Staffelläufer erhalten eine Urkunde.
  • Sonderwertung Größtes Team: Mindestteamgröße 10 Sportler. Es gelten 5 km, 5 km NW und 10 km.
    Die Abteilungen des TSV Weilheim sind beim Größten Team nicht in der Sonderwertung. Hier gibt es eine vereinsinterne Ausschreibung.
  • Sonderwertung Schnellstes Team: Mindestteamgröße drei Sportler. In jedem der Wettbewerbe 5 km, 5 km NW und 10 km muss eine Zeit geliefert werden. Die drei besten Zeiten eines Teams werden gewertet und addiert.

    Wichtig bei allen Teamwertungen: Bei der Anmeldung auf die exakt gleiche Schreibweise (z.B. Sonderzeichen, Groß- und Kleinschreibung) des Teams achten! Andernfalls kann eine Teamzugehörigkeit nicht ermittelt werden.
  • Sach- und Geldpreise für die ersten Plätze der Läufe und Sonderwertungen.
Datenschutz

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer einzugebenden personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.

Zur Unterstützung beauftragen wir dazu den externen Dienstleister Abavent.de. Dieser übernimmt folgende Leistungen: Online-Anmeldeservice, Startgebührenabrechnung, Startnummernerstellung, Zeitnahme. Darüberhinaus werden von Abavent aus den Daten der Anmeldung und der Laufzeitmessung disziplin- und klassenspezifische Anmeldelisten, Ergebnislisten und Urkunden erstellt.

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Weiterhin erfolgt mit der Anmeldung die Einwilligung, Ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Altersklasse, Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) auf den Ergebnislisten im Internet anzeigen zu dürfen.

Bei Sammelanmeldungen bestätigt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er von jedem der gemeldeten Teilnehmer die Einwilligung zur Speicherung und Verwendung der Daten erhalten hat.

Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ein, dass von ihm während des Weilheimer Aulaufs Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden.
Auf den Aufnahmen kann auch die Startnummer erkennbar sein, über die über das Anmeldeportal Name und Jahrgang ermittelbar sind.

Die Fotos werden auf unserer Homepage www.tsv-weilheim.com/leichtathletik veröffentlicht und können für Downloads verwendet werden.
Weiterhin können Fotos für die örtliche Tagespresse verwendet werden.
Videos werden durch uns nachbearbeitet und im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit als Video-Clips in Facebook veröffentlicht: www.facebook.com/weilheimeraulauf.

Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.

Eine erteilte Einwilligung ist für die Zukunft jederzeit widerruflich, wenn es sich um eine Einzelabbildung handelt. Bei Mehrpersonenabbildungen ist die Einwilligungserklärung unwiderruflich, es sei denn, alle abgebildeten Personen widerrufen die Einwilligungserklärung oder eine Interessenabwägung fällt eindeutig zu meinen Gunsten aus.
Im Falle eines Widerrufs löschen wir die betroffene Aufnahme, weisen aber darauf hin, dass auf im Internet veröffentlichte Informationen weltweit zugegriffen werden kann und diese auch von jedermann heruntergeladen und gespeichert werden können. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.