Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
1Wann kann ich einen Ansprechpartner in der Geschäftsstelle erreichen?
Unsere Öffnungszeiten sind Montag und Mittwoch von 9-12 Uhr sowie Donnerstag von 15-18 Uhr. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit persönlich bzw. telefonisch unter 0881-3394 zur Verfügung. Per E-Mail sind wir erreichbar unter info@tsv-weilheim.com
2Wie kann ich am "Indoor-Cycling" - Angebot teilnehmen?
Eine Indoor-Cycling Karte erhalten Sie in der TSV-Geschäftsstelle oder direkt beim Übungsleiter vor Ort. Die Gebühr von 30,-€ (Angebot nur für TSV-Mitglieder) muss bitte bar bezahlt werden. Da wir nur eine begrenzte Anzahl an freien Plätzen haben, tragen Sie sich bitte für die jeweilige Stunde im Vorfeld ein. Die Anmeldung erfolgt online. Sollten Sie Interesse an einem Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte per
E-Mail an indoor-cycling@tsv-weilheim.com
3Wie kann ich eine Sauna-Karte erwerben?
Eine Saunakarte erhalten Sie in der TSV-Geschäftsstelle. Die Gebühr (10er-Karte nur für TSV-Mitglieder 50,-€, Sauna-Abo auf Nachfrage) muss bitte bar bezahlt werden.
4Wo finde ich Fundsachen?
Fundsachen, die im TSV-Sportzentrum liegen geblieben sind, finden Sie, zu unseren Öffnungszeiten, in der Geschäftsstelle. Liegengebliebene Gegenstände in den anderen Sportstätten finden Sie jeweils in der Fundkiste der Turnhalle bzw. bei den Hausmeistern.
5Wo muss ich einen Sport-Unfall melden?
Damit wir einen Sport-Unfall an die BLSV-Sportversicherung melden können, benötigen wir bitte die ausgefüllte Schadensmeldung (Formular) in der TSV-Geschäftsstelle. Wir füllen die Meldung mit den restlichen Informationen (Vereinsnummer, Vereinsstempel etc.) aus und leiten diese an den BLSV weiter.
6Wie kann ich mein Kind für die Ferien-Äktsch´n anmelden?
Die Anmeldung für unser Ferienprogramm startet voraussichtlich nach den Faschingsferien. Die Anmeldung ist dann online möglich. Der Link zur Online-Anmeldung erscheint rechtzeitig auf der Startseite der Homepage sowie unter https://www.tsv-weilheim.com/ferien-aektschn-2/.
7Wo finde ich Informationen zu einem „Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)“ im TSV Weilheim?
Informationen zum FSJ findet ihr unter https://www.tsv-weilheim.com/fsj-tsv/.
Mitgliedschaft und Gebühren
1Wie erfolgt die Bezahlung des Beitrages?
Der Jahresbeitrag wird zweimal jährlich, je zur Hälfte am 1.02. und 1.07 eines jeden Jahres, eingezogen.
2Kann ich jederzeit unterm Jahr eintreten und was muss ich bezahlen?
Der Beitritt in den TSV ist jederzeit möglich. Dabei müssen Sie aber nicht den kompletten Jahresbeitrag bezahlen, sondern wir berechnen Ihren Beitrag monatsweise anteilig ab dem Datum Ihres Beitritts bis zum Ende des laufenden Jahres (plus der Aufnahmegebühr).
3Wie ist die Kündigungsfrist?
Eine Kündigung ist satzungsgemäß bis zum 31.12. eines jeden Jahres möglich und in schriftlicher Form gegenüber dem Hauptverein zu erklären. Eine mündliche Kündigung beim Übungsleiter/Trainer ist nicht ausreichend.
4Muss ich trotz Kündigung im 1. Halbjahr den gesamten Jahresbeitrag bezahlen?
Da Beitragspflicht bis zum Jahresende besteht, wird auch bei Kündigungen im ersten Halbjahr der 2. Abschlag Anfang Juli noch fällig.
5Was muss ich bei einem Abteilungswechsel tun?
Bitte kontaktieren Sie uns in der Geschäftsstelle, dann tragen wir den Spartenwechsel gerne in unserem Mitgliederprogramm ein. Eine mündliche Information an den Übungsleiter/Trainer reicht nicht aus.
Sportbetrieb
1Wo finden die Sportstunden statt?
Den Trainingsort finden Sie bei der jeweiligen Abteilung auf der Homepage bzw. im Spartenflyer.
2Wie kann ich Kontakt zu den einzelnen Abteilungen aufnehmen?
Auf unserer Homepage finden Sie unter „Abteilungen“ bei jeder Abteilung die jeweiligen Ansprechpartner mit entsprechenden Kontaktdaten. Bitte setzen Sie sich mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung.
3Wie sind die Öffnungszeiten während den Ferien?
Über die Öffnungszeiten des TSV-Sportzentrums während der Ferien für die Bereiche Fit´n Fun/Fitnessstudio, Rehasport und Sauna werden Sie rechtzeitig über Aushänge und die TSV-Homepage informiert.
4Finden die Trainingsstunden auch in den Ferien statt?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Übungsleiter/Trainer, ob der Trainingsbetrieb in den Ferien stattfindet.
5Wer kann am Rehasport teilnehmen?
Es kann jeder am Rehasport teilnehmen, der gesetzlich versichert ist und eine ärztliche Verordnung für Rehasport (Muster 56) aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung vorliegt.
6Welche Schritte muss ich vornehmen, um am Rehasport teilnehmen zu können?
Sie lassen sich vom Arzt eine Verordnung für Rehasport (Muster 56) ausstellen. Anschließend lassen Sie die Verordnung von ihrer Krankenkasse genehmigen/abstempeln. Ihre genehmigte Verordnung geben Sie dann in der Geschäftsstelle ab. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Genehmigung und fragen nach, ob wir einen Platz für Sie frei haben.
7Fallen für mich Kosten an, wenn ich am Rehasport teilnehme?
Für Sie fallen keine Kosten an. Diese werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Vermietungen
1Können die Räumlichkeiten des TSV für private Feiern angemietet werden?
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können die TSV-Räumlichkeiten nicht für private Feiern angemietet werden.