Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
1Wann kann ich einen Ansprechpartner in der Geschäftsstelle erreichen?
Unsere Öffnungszeiten sind Montag von 9-12 Uhr sowie Donnerstag von 15-18 Uhr. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit persönlich bzw. telefonisch unter 0881-3394 zur Verfügung. Per E-Mail sind wir erreichbar unter info@tsv-weilheim.com
2Wie kann ich am "Indoor-Cycling" - Angebot teilnehmen?
Da wir nur eine begrenzte Anzahl an freien Plätzen haben, melden Sie sich bitte für die jeweilige Stunde im Vorfeld online an. Alle Infos hierzu finden Sie hier
3Wie kann ich eine Sauna-Karte erwerben?
Eine Saunakarte erhalten Sie in der TSV-Geschäftsstelle oder im Fitnessstudio. Die Sauna-Karte wurde dabei digitalisiert und Sie erhalten beim ersten Mal einen Schlüsselanhänger von uns, auf welchem wir digital eine 10er-Karte hinterlegen. Die 10er-Karte kostet 50€ und wird von Ihrem Konto abgebucht.
4Wo finde ich Fundsachen?
Fundsachen, die im TSV-Sportzentrum liegen geblieben sind, finden Sie, neben dem Eingang zum Fitnessstudio im 1. Stock in den Fundkisten. Liegengebliebene Gegenstände in den anderen Sportstätten finden Sie jeweils in der Fundkiste der Turnhalle bzw. bei den Hausmeistern.
5Wo muss ich einen Sport-Unfall melden?
Damit wir einen Sport-Unfall an die BLSV-Sportversicherung melden können, benötigen wir bitte die ausgefüllte Schadensmeldung (Formular) in der TSV-Geschäftsstelle. Wir füllen die Meldung mit den restlichen Informationen (Vereinsnummer, Vereinsstempel etc.) aus und leiten diese an den BLSV weiter.
6Wie kann ich mein Kind für die Ferien-Äktsch´n anmelden?
Die Anmeldung für unser Ferienprogramm startet voraussichtlich nach den Faschingsferien. Die Anmeldung ist dann online möglich. Der Link zur Online-Anmeldung erscheint rechtzeitig auf der Startseite der Homepage sowie unter https://www.tsv-weilheim.com/ferien-aektschn-2/.
7Wo finde ich Informationen zu einem „Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)“ im TSV Weilheim?
Informationen zum FSJ findet ihr unter https://www.tsv-weilheim.com/fsj-tsv/.
Mitgliedschaft und Gebühren
1Wie erfolgt die Bezahlung des Beitrages?
Der Jahresbeitrag wird viermal jährlich, je zu einem viertel am 1.02., 01.05., 01.08. und 1.11 eines jeden Jahres, eingezogen.
2Kann ich jederzeit unterm Jahr eintreten und was muss ich bezahlen?
Der Beitritt in den TSV ist jederzeit möglich. Dabei müssen Sie aber nicht den kompletten Jahresbeitrag bezahlen, sondern wir berechnen Ihren Beitrag monatsweise anteilig ab dem Datum Ihres Beitritts bis zum Ende des laufenden Jahres (plus der Aufnahmegebühr).
3Wie ist die Kündigungsfrist?
Eine Kündigung ist satzungsgemäß bis zum 31.12. eines jeden Jahres möglich und in schriftlicher Form gegenüber dem Hauptverein zu erklären. Eine mündliche Kündigung beim Übungsleiter/Trainer ist nicht ausreichend.
4Muss ich trotz Kündigung im 1. Halbjahr den gesamten Jahresbeitrag bezahlen?
Da Beitragspflicht bis zum Jahresende besteht, wird auch bei Kündigungen im ersten Halbjahr der Beitrag für das zweite Halbjahr fällig.
5Was muss ich bei einem Abteilungswechsel tun?
Bitte kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle über mitgliederverwaltung@tsv-weilheim.com, dann tragen wir den Spartenwechsel gerne in unserem Mitgliederprogramm ein. Eine mündliche Information an den Übungsleiter/Trainer reicht nicht aus.
Beitragserhöhung zum 01.01.2024
1Ab wann gilt die Beitragserhöhung?
Die Beitragserhöhung wurde auf der außerordentlichen JHV/Delegiertenversammlung vom 24.11.2023 beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
2Warum wurde diese Beitragserhöhung durchgeführt?
Dieser Schritt wurde notwendig, weil seit der letzten Beitragsanpassung in 2015 deutliche Veränderungen eingetreten sind, die eine wesentlich ungünstigere Kostensituation für den TSV entstehen ließen. So wird der TSV wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Weilheim ab dem 1.1.2024 mit jährlich ca. 35 - 40 TEUR anteiligen Kosten für die Sportstättennutzung seiner Sportgruppen belastet. Allein dieser Umstand führt zu einer solidarischen Erhöhung auf monatlich 7,50 EUR im Kinderbeitrag (15 EUR im Erwachsenenbeitrag und 30 EUR im Familienbeitrag). Darüber hinaus führen steigende Energiekosten zu Ausgabensteigerungen bei allen bezogenen Leistungen und Gütern. Eine leistungsgerechte Anpassung der Übungsleiterentgelte in 2023 hat zudem zu einer deutlichen Steigerung dieses Ausgabenpostens geführt. Außerdem führt die deutlich nachlassende Bereitschaft zur ehrenamtlichen Übernahme von Vereinstätigkeiten zu einer Professionalisierung mit entsprechenden Personalkosten. In naher Zukunft werden zudem geplante Investitionen in die notwendige energetische Sanierung des alten Vereinsheimes den Haushalt des Vereins belasten.
3Was bedeutet diese Beitragserhöhung?
Nach der Erhöhung betragen unsere monatlichen Beiträge 7,50 EUR im Kinderbeitrag (plus 2,09 €/Monat), 12,50 EUR im Ü 60 und Alleinerziehenden Beitrag (plus 4,17 €/Monat), 15 EUR im Erwachsenenbeitrag (plus 4,17 €/Monat) und 30 EUR im Familienbeitrag (plus 8,34 €/Monat). Auf Empfehlung unserer Sportabteilungen wollen wir die Möglichkeit einer zukünftig quartalsweisen Beitragszahlung prüfen und eine entsprechende Satzungsänderung vorbereiten.
4Wie ist die Kündigungsfrist?
Eine Kündigung ist satzungsgemäß bis zum 31.12. eines jeden Jahres möglich und in schriftlicher Form gegenüber dem Hauptverein zu erklären. Eine mündliche Kündigung beim Übungsleiter/Trainer ist nicht ausreichend.
5Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten sollte ich mir den Beitrag nicht mehr leisten können?
Das Bundesministerium des Inneren bietet den sog. "Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe". Weitere Informationen können Sie dem folgenden Link entnehmen: (Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet Informationen an: (Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Sportbetrieb
1Wo finden die Sportstunden statt?
Den Trainingsort finden Sie bei der jeweiligen Abteilung auf der Homepage bzw. im Spartenflyer.
2Wie kann ich Kontakt zu den einzelnen Abteilungen aufnehmen?
Auf unserer Homepage finden Sie unter „Abteilungen“ bei jeder Abteilung die jeweiligen Ansprechpartner mit entsprechenden Kontaktdaten. Bitte setzen Sie sich mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung.
3Wie sind die Öffnungszeiten während den Ferien?
Über die Öffnungszeiten des TSV-Sportzentrums während der Ferien für die Bereiche Fit´n Fun/Fitnessstudio, Rehasport und Sauna werden Sie rechtzeitig über Aushänge und die TSV-Homepage informiert.
4Finden die Trainingsstunden auch in den Ferien statt?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Übungsleiter/Trainer, ob der Trainingsbetrieb in den Ferien stattfindet.
5Wer kann am Rehasport teilnehmen?
Es kann jeder am Rehasport teilnehmen, der gesetzlich versichert ist und eine ärztliche Verordnung für Rehasport (Muster 56) aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung vorliegt.
6Welche Schritte muss ich vornehmen, um am Rehasport teilnehmen zu können?
Sie lassen sich vom Arzt eine Verordnung für Rehasport (Muster 56) ausstellen. Anschließend lassen Sie die Verordnung von ihrer Krankenkasse genehmigen/abstempeln. Ihre genehmigte Verordnung geben Sie dann in der Geschäftsstelle ab. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Genehmigung und fragen nach, ob wir einen Platz für Sie frei haben.
7Fallen für mich Kosten an, wenn ich am Rehasport teilnehme?
Für Sie fallen keine Kosten an. Diese werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Vermietungen
1Können die Räumlichkeiten des TSV für private Feiern angemietet werden?
Unsere Räumlichkeiten können nicht an private Personen vermietet werden.