Teilnahmebedingungen & Informationen Weilheimer Aulauf 2025
- Jede Läufer:in mit guter Gesundheit ist teilnahmeberechtigt. Für geeignete Ausrüstung (Schuhe, Kleidung) sorgt jede Läufer:in selbst.
- Der Aulauf findet bei jedem Wetter und jeden Streckenverhältnissen statt. Alle Teilnehmer:innen müssen deshalb auf Kleidung und Schuhwerk achten, die der Witterung und Laufstrecke angepasst sind.
- Die Teilnehmer:innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur in ausreichend gutem Trainings- und Gesundheitszustand teilnehmen dürfen.
- Auf dem Veranstaltungsgelände stehen ein Rettungsfahrzeug und Sanitäter bereit.
- Der Veranstalter ist berechtigt, auf Empfehlung des Sanitätspersonals Teilnehmer:innen aus dem Lauf zu nehmen.
- Die Veranstaltung ist ein Volkslauf. Gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness sind wichtig. Schnelle Läufer:innen und langsame Läufer :innen werden sich bei den langen Läufen auf der Strecke entgegenkommen. Auch ist die Weilheimer Au ein beliebtes Erholungsgebiet für die Bevölkerung, so dass wir uns die Laufstrecken mit Wanderern und Radfahrern teilen.
- Ausgabe der Startnummern: Am Veranstaltungstag ab 8:30 Uhr.
Die Ausgabe erfolgt für alle Wettbewerbe auf dem Veranstaltungsgelände. - Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind nur möglich, wenn noch Startplätze zur Verfügung stehen. Nachmeldungen kosten 5 Euro zusätzlich und müssen spätestens 40 Minuten vor dem Start des Wettbewerbs erfolgt sein.
- Die Startnummer muss deutlich sichtbar vorne an der Laufkleidung angebracht sein.
- Jeder Wettbewerb hat eine eigene Startnummer. Mehrfachstarter:innen bekommen daher auch mehrere Startnummern, die passend zum jeweiligen Lauf an der Laufkleidung angebracht werden müssen.
- Es erfolgt eine elektronische Bruttozeitnahme. Das bedeutet, die Laufzeit beginnt für alle Läufer:innen gleichzeitig mit dem Startsignal. Die individuelle Schlusszeit wird beim Überlaufen der Ziellinie mittels Chip in der Startnummer gemessen.
Langsame Läufer:innen werden gebeten, sich im Starterfeld weiter hinten aufzustellen. - Das Verlassen und Abkürzen der markierten Strecke ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.
- Das Mitführen von Haustieren oder die Begleitung durch Hunde ist nicht erlaubt. Ebenfalls ist es den Teilnehmer:innen nicht gestattet, sich durch Radfahrer o.ä. begleiten zu lassen.
Aus Umweltschutzgründen wird auf der Strecke des 10 km Laufs kein Getränk mehr angeboten, da die Becher in der Vergangenheit durch Wind und Wetter weit verteilt am Ammerdamm entlang lagen. - Hier ist das Veranstaltungsgelände:
In der Au
82362 Weilheim i.OB
47°50'14.6"N 11°07'51.7"E oder
47.837380, 11.131017 - Hier könnt Ihr parken:
Parkplatz bei der Ammerschule und BMX-Bahn:
47°50'24.8"N 11°08'12.9"E oder
47.840220, 11.136914 - Duschmöglichkeiten bestehen im TSV Vereinheim in der Pollinger Str. 9.
- Auf dem Veranstaltungsgelände stehen mobile Toiletten zur Verfügung.
- Auf den Strecken gibt es keine nennenswerten Steigungen. Bei den 5 km und 10 km muss einmal eine Ammerbrücke auf dem Hin- und Rückweg unterquert werden, der Rest sind "Geländeunebenheiten". Bei den 10 km kommt man auf ca. 30 Gesamthöhenmeter.
- Ein Gastrobetrieb findet am Veranstaltungsgelände statt. Geplant sind belegte Semmeln, Grillwürste, selbstgemachte Kuchen, Kaffee und andere Getränke zu günstigen Preisen anzubieten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettkampf auf Grund von behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter) abzusagen oder abzubrechen. Das Startgeld wird in diesem Fall nicht zurückbezahlt. Bitte habt Verständnis dafür. Denn dies ist keine gewerbsmäßige Veranstaltung, sondern eine ehrenamtliche Veranstaltung, die ausschließlich zur Finanzierung des Kinder- und Jugendtrainings der Abteilung Leichtathletik im TSV Weilheim dient.
- Bei Nichtteilnahme nach Anmeldung wird das Startgeld nicht zurückbezahlt.
- Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer:innen erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Für Diebstähle, Unfälle und sonstige Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es können weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren noch gegen die Stadt Weilheim oder deren Vertreter Ansprüche geltend gemacht werden.
Urkunden, Medaillen, Pokale
- Bei den Kinderläufen 350 m und 800 m erhalten alle Kinder beim Zieleinlauf eine Medaille.
Die ersten drei Mädchen und die ersten drei Jungen je Jahrgangsgruppe U8, U10, U12 und U14 erhalten zusätzlich einen Pokal plus Urkunde.
Die Plätze 4 - 8 erhalten Urkunden. Alle anderen Teilnehmer:innen erhalten ihre Urkunden online im Ergebnisportal. - In den Wettbewerben 5 km, 5 km NW und 10 km erhalten die jeweils die ersten drei Frauen und Männer einen Pokal plus Urkunde.
Die Plätze 4 - 8 erhalten Urkunden. Alle anderen Teilnehmer:innen erhalten ihre Urkunden online im Ergebnisportal. - Die besten Staffeln erhalten eine Urkunde und zusätzlich Sachpreise.
Datenschutz
Die bei der Anmeldung einzugebenden personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.
Zur Unterstützung beauftragen wir dazu den externen Dienstleister race result AG. Dieser übernimmt folgende Leistungen: Online-Anmeldeservice, Startgebührenabrechnung, Startnummernerstellung, Zeitnahme. Darüberhinaus werden von der race result Ag aus den Daten der Anmeldung und der Laufzeitmessung disziplin- und klassenspezifische Anmeldelisten, Ergebnislisten und Urkunden erstellt.
Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer:in in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Weiterhin erfolgt mit der Anmeldung die Einwilligung, Ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Altersklasse, Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) auf den Ergebnislisten im Internet anzeigen zu dürfen.
Bei Sammelanmeldungen bestätigt der/die Anmeldende mit der Anmeldung, dass er von jedem der gemeldeten Teilnehmer:innen die Einwilligung zur Speicherung und Verwendung der Daten erhalten hat.
Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.
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Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer:in in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Weiterhin erfolgt mit der Anmeldung die Einwilligung, Ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Altersklasse, Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) auf den Ergebnislisten im Internet anzeigen zu dürfen.
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Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigt der /die Teilnehmer:in bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ein, dass von ihm während des Weilheimer Aulaufs Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden.
Auf den Aufnahmen kann auch die Startnummer erkennbar sein, über die über das Anmeldeportal Name und Jahrgang ermittelbar sind.
Die Fotos werden auf unserer Homepage www.tsv-weilheim.com/leichtathletik veröffentlicht und können für Downloads verwendet werden.
Weiterhin können Fotos für die örtliche Tagespresse verwendet werden.
Videos und Fotos werden im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auch auf unseren Social Media Kanälen veröffentlicht. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Einzelabbildungen dargestellt werden sondern Mehrpersonenabbildungen.
Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Eine erteilte Einwilligung ist für die Zukunft jederzeit widerruflich, wenn es sich um eine Einzelabbildung handelt. Bei Mehrpersonenabbildungen ist die Einwilligungserklärung unwiderruflich, es sei denn, alle abgebildeten Personen widerrufen die Einwilligungserklärung oder eine Interessenabwägung fällt eindeutig zu seinen Gunsten aus.
Im Falle eines Widerrufs löschen wir die betroffene Aufnahme, weisen aber darauf hin, dass auf im Internet veröffentlichte Informationen weltweit zugegriffen werden kann und diese auch von jedermann heruntergeladen und gespeichert werden können. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigt der /die Teilnehmer:in bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ein, dass von ihm während des Weilheimer Aulaufs Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden.
Auf den Aufnahmen kann auch die Startnummer erkennbar sein, über die über das Anmeldeportal Name und Jahrgang ermittelbar sind.
Die Fotos werden auf unserer Homepage www.tsv-weilheim.com/leichtathletik veröffentlicht und können für Downloads verwendet werden.
Weiterhin können Fotos für die örtliche Tagespresse verwendet werden.
Videos und Fotos werden im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auch auf unseren Social Media Kanälen veröffentlicht. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Einzelabbildungen dargestellt werden sondern Mehrpersonenabbildungen.
Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Eine erteilte Einwilligung ist für die Zukunft jederzeit widerruflich, wenn es sich um eine Einzelabbildung handelt. Bei Mehrpersonenabbildungen ist die Einwilligungserklärung unwiderruflich, es sei denn, alle abgebildeten Personen widerrufen die Einwilligungserklärung oder eine Interessenabwägung fällt eindeutig zu seinen Gunsten aus.
Im Falle eines Widerrufs löschen wir die betroffene Aufnahme, weisen aber darauf hin, dass auf im Internet veröffentlichte Informationen weltweit zugegriffen werden kann und diese auch von jedermann heruntergeladen und gespeichert werden können. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.