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Schwimmen: “Schwimmen findet statt, bitte beachtet die Regeln!”

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Voraussetzungen für den Einlass/ 3G-Regel
Entsprechend der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.11.2021 ist der Besuch des Hallenbades ab einer Inzidenzeinstufung von 35 nur für Personen mit einem negativen Testergebnis, für vollständig geimpfte oder nachweislich genesene Personen möglich (3G-Regel).

Zusätzlich greift seit 06.11.2021 eine regionale Hotspot-Strategie:

Das auf der Infektionsinzidenz basierende 3G-Prinzip bleibt weiterhin die Grundlage für den Zugang zum Hallenbad, 3G gilt ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35.

Daneben gilt die Krankenhausampel als neuer Leitindikator:
Warnstufe Rot:
Bei roter Ampel gilt für ab dem auf die Feststellung der erhöhten Warnstufe folgenden Tag die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).

Wo 2G/3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen.
Vorzulegende Nachweise
Zum Einlass sind der Personalausweis/ Lichtbildausweis sowie einer der folgenden Nachweise vorzulegen:

• Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung), Dokumentation Zweitimpfung (offizielles Dokument des Bayerischen Impfzentrums) oder CovPass-App
• Aktuelles, negatives Testergebnis (PCR-Test, der max. 48 Stunden vor Badbesuch vorgenommen wurde oder Antigen-Schnelltest, der vor max. 24 Stunden von medizinisch geschultem Personal vorgenommen wurde) mit einer personalisierten Bescheinigung in Papierform oder digital. Bitte beachten Sie, dass keine Selbsttests zugelassen sind.
• Im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
Ausnahmen für Kinder, Schülerinnen und Schüler
Die folgenden Personen stehen getesteten Personen stehen gleich, müssen also KEINEN Testnachweis erbringen:

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
• noch nicht eingeschulte Kinder,
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen für Schülerinnen und Schüler gilt gemäß Festlegung des Bayerischen Gesundheitsministeriums auch in den Ferien.
• Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr müssen einen geeigneten Schulnachweis vorlegen (z.B. Schülerausweis oder Monatskarte).


Bitte beachtet diese Regeln, dann steht dem Training nichts im Weg, unsere Trainer freuen sich auf Euch
Das Team der Schwimmabteilung


TSV 1847 Weilheim e.V.
Schwimmabteilung
Pollinger Str. 9
82362 Weilheim
info-schwimmen@tsv-weilheim.com