TSV 1847 Weilheim e.V. – 150 Jahre – Teil 2
3. März 2017
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6. März 2017
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TSV 1847 Weilheim e.V. – 150 Jahre – Teil 3

TSV 1847 Weilheim - 150 Jahre - Teil 3


Turn- und Sportverein 1847 Weilheim

1.Abschnitt :

Vorgeschichte und historisches Umfeld


Ein Alter von 150 Jahren ist, auch und gerade für einen Sportverein, nichts Alltägliches. Alt sein heißt aber, eine lange und frühe Geschichte sowie die Verpflichtung zu haben, daß man sich Gedanken macht über seine Anfänge und die allgemeinen Umstände, die damals obwaltet und dazu geführt haben, daß man ins Leben eintrat.
Es ist daher zu hoffen, daß auch der vor allem an rein sportlichen und vereinsbezogenen Informationen interessierte Leser dieser Festschrift Verständnis dafür hat, daß sie sich gleich an ihrem Anfang in der gebotenen Ausführlichkeit mit dem geschichtlichen, politischen und gesellschaftlichen Umfeld befaßt, in das hinein und als dessen Konsequenz unser Verein vor 150 Jahren geboren worden ist. Dies wird sein weiters Schicksal und seine Entwicklung bis in unser Jahrhundert hinein, über die anschließend berichtet werden soll, verständlicher und anschaulicher machen. Diesem Anliegen soll hier durch zwei wissenschaftliche Beiträge - natürlich jeweils unter engem Bezug auf Sport und Verein - Genüge getan werden.
Der Abhandlung des langjährigen verdienstvollen TSV-Chronisten, Studienprofessor i. R. Franz Riedl, über die gesamtpolitische Situation seit der französischen Revolution folgt ein Beitrag des Doktoranden der Neuen Geschichte an der Universität München, Stefan Illig, der - ein Glücksfall für unser Jubiläum - sich in seiner Dissertation z. Zt. gerade mit der speziellen Rolle der ältesten bayerischen Turnvereine befaßt, hierfür auch wichtiges Material aus dem TSV-Archiv verwenden konnte und uns einen Auszug aus seiner Doktorarbeit für die Jubiläums-Festschrift überlassen hat. Beiden Autoren sei an dieser Stelle für ihre Mitarbeit herzlich gedankt.

Im Europa vor der französischen Revolution herrschte die absolute Staatsform. Sie hat sich in Deutschland langsam (etwa seit dem 17. Jh.) herausgebildet und war hauptsächlich geprägt vom Kampf der Landesfürsten gegen die Landstände (Adel, Geistlichkeit, selten der Bauern). Das wichtigste Recht der ständischen Versammlungen war die Steuerbewilligung. Die Träger der landständischen Verfassung wurden vom Absolutismus entweder mit Gewalt oder durch Korrumpierung (Bevorzugung des Standes) entmachtet. Im 19. Jh. wurden sie später durch die von den gewählten Volksvertretern ersetzt. Die letzte Epoche des Absolutismus umspannt die Zeit von 1750 -1806, also bis zum Untergang des Reiches oder genauer bis zum Zeitpunkt, an dem die Einzelstaaten eine Verfassung mit konstitutionell beschränkter Regierungsweise erhielten. Diese Epoche hatte kein Gefühl für ein allgemeines Staatsbürgertum. Das 18. Jh. kümmerte sich nicht um die von Rousseau und den anderen Naturrechtlehrern in die Welt geworfenen Ideen eines vorstaatlichen Rechts (von der Gleichheit der Menschen). Zum Siege verhalf ihnen erst das 19. Jh., nachdem die Verfassungen des nordamerikanischen Staates mit den Menschenrechten Ernst gemacht hatten und die Französische Revolution über Europa hinweggegangen war. Imanuel Kants Beantwortung der Frage "Was ist Aufklärung?" (1784) lautet etwa so: Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leistungen eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldung ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht im Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung des Mutes liegt. Sapere aude! Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. Zur Verhinderung von Mißbräuchen forderte Montesquieu die Teilung der Gewalt. Dem Monarchen komme nur die Exekutive zu, der Volksvertretung die gesetzgebende Gewalt, unabhängigen Richtern die richterliche Gewalt. Der Staat dürfe niemals die den Menschen angeborenen Naturrechte (Menschenrechte) entziehen. Die Aufklärer waren von einem unvorstellbaren Fortschrittsglauben beseelt.
Trotz schärfster Kritik der Aufklärer unterließen in Frankreich die Nachfolger Ludwigs XIV. unaufschiebbare Reformen. Friedrich II. führte in Preußen den aufgeklärten Absolutismus ein. Der Adel blieb zwar privilegiert, hatte aber an der Verwaltung mitzuwirken. Friedrichs Gegenspielerin Maria Theresia lehnte die Aufklärung ab, regierte aber als mütterliche Herrscherin nach dem Grundsatz "Alles für das Volk". Im Gegensatz zu Friedrich II. sorgte sie auch für die untersten Schichten (Volksschulzwang).
Die in Nordamerika 1776 verkündete Unabhängigkeitserklärung sah den Menschen als ein mit unveräußerlichen Menschenrechten geborenes Wesen und erhob die Sicherung dieser Rechte zum Staatszweck.
1789 wurde in Frankreich die seit dem Frühmittelalter bestehende Gesellschaftsordnung (mit der Sonderstellung für Adel und Kirche) niedergerissen. Die Verfassung von 1791 schuf die neue Staatsform der konstitutionellen Monarchie. Ludwig XVI. versagte aber auch als konstitutioneller Herrscher. Das Wirken Napoleons und sein Ende sind bekannt. Die Franzosen und die Welt verdanken ihm bedeutsame Rechtrefomen (Code Civil), welche die Rechtsnormen in Übereinstimmung mit den durch die bürgerliche Revolution herbeigeführten gesellschaftlichen Veränderungen brachten und in ihren Grundsätzen heute noch gelten. Napoleons Schwierigkeiten wuchsen, als sich 1808 Spanien erhob und Rußland die Besetzung Finnlands und der Donaufürstentümer als Preis für die Kontinentalsperre lockerte, zog Napoleon gegen ihn zu Felde. 1812 verschob der Untergang der "Großen Armee" die Machtverhältnisse endgültig. Die Halsstarrigkeit Napoleons, auch nach der Niederlage keine Handbreit Boden preiszugeben, trieb Österreich an die Seite Rußlands und Preußens. So brachte die Völkerschlacht von Leipzig (1813) die Befreiung Europas, Waterloo (1815) bestätigte sie.
Nun kam das Zeitalter der Restauration und der freiheitlichen Gegenbewegungen (1815 - 1848). Ziel des Wiener Kongresses (1814/15 - Metternich) war eine Wiederherstellung (Restauration) der Verhältnisse vor der Revolution. Auf dem Festland wurde ein Gleichgewicht der Mächte zwischen Rußland, Österreich, Preußen und Frankreich hergestellt. Deutschland wurde nun sehr locker zu einem "Deutschen Bund" (1815 - 1866) zusammengeschlossen. Die Ideen der Freiheit fanden kaum Berücksichtigung; das im "Deutschen Bund" vorgesehene Zugeständnis einer Verfassung wurde nur in Klein- und Mittelstaaten verwirklicht.

Vom Idealismus über die Klassik zur Romantik nahm die Bedeutung der Gefühle gegenüber dem Verstand zu. Der klassische Mensch wollte sein Gefühl der Idee der Harmonie unterordnen, der romantische erhob es zur Richtschnur. In der Politik wurde dadurch die nationale und konservative Einstellung gestärkt Der Klassizismus erhob aus der Vergangenheit Antike und Renaissance, die Romantik, die Gotik zu baulichen Vorbildern. Das Biedermeier wandelte die Idee für das Leben des "kleinen Mannes" ab, dadurch wurde sie im Volk verbreitet. Liberale und nationale Bewegungen erschütterten das System der Restauration. Wilhelm von Humboldt meint in seiner Schrift "Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates" (1792), dass "jedes Bemühen des Staates verwerflich sei, sich in die Privatangelgenheiten der Bürger überall da einzumischen, wo dieselben nicht unmittelbaren Bezug auf die Kränkung der Rechte des einen oder anderen habe".

Vorläufig aber verbanden sich Liberalismus und Nationalismus im Kampf gegen die Restauration. Das Ziel war der freiheitliche Nationalstaat. Das Biedermeier entsprach mit seiner Vorliebe für das Kleine den politischen Vorstellungen der meisten Menschen. Man wollte seine Ruhe haben nach Jahrzehnten blutiger Kämpfe. Aus der "großen Politik" hielt man sich heraus. Trotz der liberalen Bewegung im gebildeten Bürgertum wurde der "Untertan" dem Staat gegenüber so gleichgültig wie zur Zeit des Absolutismus. Schon vor den Befreiungskriegen hatte Friedrich Ludwig Jahn (1778 - 1852), der "Turnvater", eine Schar von Anhängern um sich gesammelt, um zur inneren Erneuerung beizutragen.
Man trieb nicht nur Sport (1.Turnplatz 1811 auf der Berliner Hasenheide), sondern verfolgte auch politische Ziele. So gab es bei den Turnern keine Standesunterschiede, alle sagten "Du" zueinander. Die Idee der Turnerschaft waren stark von der Romantik geprägt. Nationalismus bedeutete ihnen Anknüpfungen an den Geist des Mittelalters. Daher kleideten sich viele Turner "altdeutsch", Jahn lehnte alles Französische ab. Nach theol. und philol. Stadium war er zuerst Hauslehrer, 1806 im Kriegsdienst, dann Wanderredner, 1810 - 1813 Lehrer in Berlin. Großen Anteil hatte Jahn 1813 an der Bildung des Lützwo´schen Freikorps, der sog. "Schwarzen Schar", in Schlesien. Nach dem Krieg widmete er Turnkunst. 1816 erschien das grundlegende Buch "Die deutsche Turnkunst". Der Reaktion war sein durch den übertriebenen "Teutonismus" mehr lächerliches als gefährliches Treiben verdächtig. Nach der Ermordung Kotzebues durch den Turner Sand (1819) wurde auch Jahn verhaftet und erst nach sechsjähriger Untersuchungshaft freigesprochen. Im Frankfurter Parlament 1848 konnte sein verschrobener Patriotismus nicht wirksam werden. Die deutsche Turnerschaft ehrte ihn durch die Jahresstiftung (1863 in Leipzig gegründet, Pensionskasse für Turnlehrer und deren Hinterbliebene) und ein gewaltiges Denkmal aus Felsblöcken in der Hasenheide (1872). Von seinen patriotischen und sprachgeschichtlichen Schriften sind zu nennen: "Bereicherung des hochdeutschen Sprachschatzes" (1806), "Runenblätter"(1814), "Werke zum deutsche Volkstum" (1833). Autobiographisch sind die "Denknisse eines Deutschen" (1835). Ein Vorgänger Jahns sei noch erwähnt: Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759 - 1839), "Vater der deutschen Gymnastik", geb. in Quedlingburg (dort ein Denkmal), gest. zu Ibenhain bei Schnepfenthal (Thüringen). In Schnepfenthal führte er die Gymnastik nach seinem eigenen System ein. Sein Werk "Gymnastik für die Jugend" wurde erste Grundlage für leibliche Erziehung, auch im Ausland. Guts Muths schrieb ferner: "Spielalmanach", "Thurnbuch", "Katechismus der Turnkunst" u. a. m.

Zurück zur Politik: Gefährlicher als die Turner erschienen den Behörden die nationalen und liberalen Bestrebungen der Studenten. Viele hatte an den Befreiungskriegen teilgenommen und waren von der Restauration enttäuscht. an den Universitäten schlossen sich manche nicht mehr wie bisher landmannschaftlich gegliederten Korps an, sondern gründeten Verbindungen, die Studenten aus allen Einzelstaaten umfaßten. Die Verbindungen einigten sich zur "Allgemeinen Deutschen Burschenschaft" (Bursche gleichbedeutend mit Student, 1815 in Jena gegründet). Als Farben wählten sie Burschenschaftler schwarz-rot-gold. sie forderten die politische Einheit Deutschlands, Abschaffung der Privilegien, Meinungsfreiheit und Gesetzgebung durch die Volksvertretung.
1817 feierten Studenten auf der Wartburg den Jahrestag der Reformation (1517) und der Völkerschlacht von Leipzig (1813). Nach Abschluß der Feier verbrannten Teilnehmer "undeutsche Schriften", Theaterstücke, den Code Civil Napoleons und die Bundesakte zum Deutschen Bund. An den Universitäten entwickelten sich radikale Gruppen. Auch eine "Geschichte des deutschen Reiches" des Erfolgsdramatikers und russischen Staatsrates August von Kotzebue waren unter den geächteten Texten des Wartburgfestes. Diesen erdolchte der Theologiestudent, Turner und Burschenschaftler Karl Sand im März 1819. Jetzt reagierte Metternich. In den "Karlsbader Beschlüssen" (1819) schlug die Reaktion zurück. Turnersschaften und Burschenschaften wurden verboten. Als "Demagoge" wurde jeder gemaßregelt, der liberale und nationale Ansichten äußerte. Turnvater Jahn wurde nach seinem Freispruch im Prozeß unter Polizeiaufsicht gestellt. Dieses Unterdrückungssystem bewirkte jenen biedermeierlichen Rückzug des Menschen in Haus, Garten und Privatgesellschaft, welcher die 1830-iger und 40-iger Jahre prägte.
In Frankreich waren 1814 die Bourbonen zurückgekehrt. 70.000 "Anhänger der Revolution" oder "Bonapartisten" wurden verhaftet- Ludwig XVIII. verhinderte das Schlimmste und gab Frankreich eine Verfassung. Sein Bruder Karl X. (1824 - 1830) überspannte den Bogen der Restauration durch Verfassungsänderung, Abänderung des Wahlgesetzes und Aufhebung der Pressefreiheit. All das endete nach Straßenkämpfen mit der Flucht Karl X. nach England, aber es kam nicht zur Ausrufung der Revolution. Das Großbürgertum errichtete das Bürgerkönigtum und erhob Louis Philippe von Orleans zum "König der Franzosen".
Die Auswirkungen der französischen Julirevolution von 1830 erschütterten ganz Europa. Frankreich führte (wie schon England seit Beginn des 18. Jhs.) die parlamentarische Monarchie ein. "Parlamentarische Monarchie" bedeutet, daß das Parlament nicht nur die Gesetzgebung in Händen hat, sondern auch entscheidend auf die Bildung und den Bestand von Regierungen Einfluß nimmt, während für die Konstitutionelle Monarchie Bestellung und Abberufung der Regierung noch Recht der Herrscher war.
In Deutschland löste die Julirevolution Aufläufe aus, die in einigen Mittelstaaten zum Erlaß von Verfassungen führten. Schriftsteller, die als Journalisten auch in die Tagespolitik eingriffen, wurden eifrig gelesen. Man faßt sie unter dem Namen "Junges Deutschland" zusammen. "Die Revolution selbst tritt in die Literatur ein", sagt Heinrich Heine auf einer großen Versammlung in der bayerischen Pfalz, dem Hambacher Fest (1832). Die Menschenmassen jubelten nicht nur den schwarz-rot-goldenen Fahnen zu, sondern auch den polnischen und französischen. Auf dem Hambacher Fest rief ein Redner aus: "Es lebe das freie, das einige Deutschland. Hoch leben die Polen, der Deutschen Verbündete! Hoch leben die Franken, der Deutschen Brüder, die unsere Nationalität und Selbstständigkeit achten! Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört! Vaterland - Volkshoheit - Völkerbund hoch!"

Bald aber unterdrückten reaktionäre Regierungen wieder die freiheitliche und die nationale Bewegung. Sie förderten aber, um das Volk in Ruhe zu halten, durch Beitritt zum Zollverein die wirtschaftliche Einheit Deutschlands, der aber keinesfalls die politische Einheit folgen sollte.

Die Revolution des Jahres 1848

Soziale Spannungen führten in Frankreich zur Februarrevolution von 1848. Das Bürgertum unterdrückte sozialistische Bestrebungen der Arbeiter und wählte Louis Napoleon zum Präsidenten.
Die Revolution griff auf Deutschland, Italien und Ungarn über. Hier standen liberale und nationale Probleme im Mittelpunkt. In Deutschland schrieb ein revolutionäres Vorparlament allgemeine Wahlen aus, die daraus hervorgegangene Nationalversammlung tagte in der Frankfurter Paulskirche (18.Mai 1848). Die Abgeordneten gehörten vor allem dem Bildungsbürgertum an. Die Nationalversammlung schuf aus eigener Machtvollkommenheit (Volkssouveränität) eine Verfassung, deren wichtigster Teil die Grundrechte waren.

Im Reichsgesetzblatt vom 28. 12. 1848 wurde das Gesetz betreffend die Grundrechte des Deutschen Volkes verkündet. Hier ein wichtiger Auszug :

I. Grundrechte des deutschen Volkes

Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken können.

Aus der Verfassung des Deutschen reiches vom 28. März 1849: Abschnitt VI:
Die Grundrechte des Deutschen Volkes.
§161: Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, einer besonderen Erlaubnis bedarf es nicht.
§162: Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maßnahme beschränkt werden.

Die Revolution scheiterte, weil das Bürgertum keine einschneidenden Veränderungen wollte und die Regierungen ihre Macht schnell wieder herstellen konnten. Das Volk glaubte nun nicht mehr an einen Sieg seiner Ideen von Freiheit und Einheit und überließ die Politik den Regierungen, die nüchterne Realpolitik betrieben. Die stärkste Auswirkung hatte die Revolution in Bayern. König Maximilian II. (1848 - 1864) regierte liberal. Es wurde nicht nur die Gerichtshoheit der Grundherren abgeschafft, sondern auch die Grundherrschaft überhaupt. Jeder Bauer war nun frei. der bayerische Landtag wurde zu einer wirklichen Volksvertretung, denn das Volk wählte seine Abgeordneten nach Parteien und nicht mehr wie früher nach Ständen. Durch die gewährte Gesetzesinitiative konnten die Abgeordneten selbst Gesetzesanträge einbringen. Königliche Verfügungen wurden erst rechtsgültig, wenn sie der (vom König berufene) Minister gegenzeichnete, so daß klare Ministerverantwortlichkeit bestand.

Zusammengestellt von
Studiendirektor i. R. Franz Riedl,
Weilheim im August 1996

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