Satzung (von 2010)
31. März 2016
Finanz- und Beitragsordnung (von 2000)
31. März 2016
Alle zeigen

Ehrenordnung (von 2012)

Ehrenordnung (von 2012)

Ehrenordnung (EO)
des Turn- und Sportvereins Weilheim von 1847 e.V.
 
Gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. g der Vereinssatzung (VS) hat die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und nach Anhörung des Vereinsrats folgende Ehrenordnung (EO) beschlossen:
 
§ 1 Ehrungen
Der TSV 1847 Weilheim e.V. kann folgende Ehrungen verleihen:
 
(1) Ehrennadel für eine langjährige Mitgliedschaft
• Ehrennadel in Bronze:
Für Mitglieder, die ununterbrochen für 15 Jahre Mitglied im TSV 1847 Weilheim e.V. sind.
• Ehrennadel in Silber:
Für Mitglieder, die ununterbrochen für 25 Jahre Mitglied im TSV 1847 Weilheim e.V. sind.
• Ehrennadel in Gold:
Für Mitglieder, die ununterbrochen für 40 Jahre Mitglied im TSV 1847 Weilheim e.V. sind.
 
(2) Ehrenzeichen für Personen und Institutionen die sich um den TSV 1847 Weilheim e.V. besonders verdient gemacht haben.
• Ehrenzeichen in Bronze mit Kranz:
Für Personen, die sich große Verdienste um den TSV 1847 Weilheim e.V. erworben haben oder eine mindestens 10-jährige verantwortliche Tätigkeit in einem satzungsgemäß vorgesehenen Amt des Hauptvereines oder einer seiner Abteilungen inne hatten.
• Ehrenzeichen in Silber mit Kranz:
Für Personen, sich außerordentliche Verdienste um den TSV 1847 Weilheim e.V. erworben haben oder eine mindestens 15-jährige verantwortliche Tätigkeit in einem satzungsgemäß vorgesehenen Amt des Hauptvereines oder einer seiner Abteilungen inne hatten.
• Ehrenzeichen in Gold mit Kranz:
Für Personen, die sich hervorragende Verdienste um den TSV 1847 Weilheim e.V. erworben haben oder eine mindestens 25-jährige verantwortliche Tätigkeit in einem satzungsgemäß vorgesehenen Amt des Hauptvereines oder einer seiner Abteilungen inne hatten.
 
(3) Ernennung zum Ehrenmitglied
Für Personen, die sich durch sportliche Leistung oder durch ihren besonderen persönlichen Einsatz um den TSV 1847 Weilheim e.V. vortrefflich, über die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 hinaus, verdient gemacht haben.
 
(4) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Für Mitglieder, die sich außergewöhnlich große Verdienste um die Leitung des Vereines über einen längeren Zeitraum hinweg erworben haben.
 
(5) Zusammen mit der Ehrung wird eine Urkunde verliehen.
 
(6) Den Abteilungen bleibt es unbenommen, Abteilungsmitglieder gesondert zu ehren.
 
 
§ 2 Zuständigkeiten
 
(1) Ehrenzeichen für besondere Verdienste (§ 1 Abs. 2)
Die Vorstandschaft entscheidet über die Ehrenzeichen für besondere Verdienste.
 
(2) Ernennung zum Ehrenmitglied (§ 1 Abs. 3)
Der Vereinsrat entscheidet über die Ehrenmitgliedschaft.
 
(3) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden (§1 Abs. 4)
Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vereinsrates über den Ehrenvorsitz.
 
§ 3 Verleihung der Ehrungen
 
(1) Die Ehrungen nimmt der Vereinsvorsitzende oder dessen Vertreter vor.
 
(2) Alle Ehrungen erfolgen im Rahmen von Mitgliederversammlungen oder Vereinsveranstaltun-gen (z.B. Ehrenabend) von besonderer Bedeutung.
 
§ 4 Fahnenabordnung/Beerdigung
 
Die Fahnenabordnung des TSV 1847 Weilheim e.V. nimmt an Trauerfeiern teil für
• Ehrenmitglieder
• Ehrenvorsitzende
• aktive Abteilungsleiter.
 
§ 5 Aberkennung
 
Die Mitgliederversammlung kann die Aberkennung einer Ehrung ausschließlich aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens mit ¾ Mehrheit der Anwesenden aussprechen.
 
§ 6 Inkrafttreten
 
Die Ehrenordnung (EO) tritt mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 4. Mai 2012 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Ehrenordnung vom 11.September 1972.
 
 
.  .  .

Visits: 0