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Weilheim, 12. Dezember 2024 – Der TSV 1847 Weilheim hat am 30. November 2024 in einer Vereinsratssitzung umfassende Maßnahmen erörtert, um die bereits beschlossene Verdoppelung der Hallennutzungsgebühren für Landkreishallen zu bewältigen, aber auch um in der Zukunft für zusätzliche Belastungen gerüstet zu sein.
Die Sitzung begann mit einer Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Dieter Pausch, der die finanzielle Situation der Kommunen und des Kreises sowie die Reaktionen des TSV Weilheim und benachbarter Vereine auf die Gebührenerhöhungen erläuterte.
Danach berichtete der 2. Vorsitzende Erhard Fernholz über die bisherigen Gespräche mit den politischen Vertretern der Stadt Weilheim. Bei den Gesprächen konnten jedoch keine langfristigen finanziellen Zusagen gemacht werden, da die Stadt selbst nur mit begrenzten Mitteln arbeitet. Zwei Anträge zur Übernahme von 75% oder 100% der Landkreishallenkosten wurden im Stadtrat aber trotzdem gestellt.
Anschließend stellte der 3. Vorsitzende Björn Bartnik die aktuelle Finanzsituation des TSV dar sowie die Finanzsituation unter zukünftig veränderten Bedingungen und den sich daraus ergebenden möglichen Beitragserhöhungsszenarien. Er betonte die Notwendigkeit ergänzender zusätzlicher Einnahmen des Hauptvereins aber auch der Abteilungen, um das Ausmaß künftiger Beitragserhöhungen einzugrenzen. Dabei betonte er, dass der Verein sich anpassen muss, um zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein.
Erhard Fernholz stellte drei Modelle zur künftigen Finanzierung der Hallenkosten vor: Das Solidarprinzip, das Verursacherprinzip und ein sog. solidarisches Verursacherprinzip. Letzteres, welches auf der tatsächlichen Nutzung aller sportlich genutzten Räumlichkeiten basiert, wurde als vernünftig erachtet und in der abschließenden Diskussion angenommen. Dies bedeutet, dass zukünftig generell Gebühren für die Nutzung aller internen und externen Sporträume berechnet werden sollen. Die Gelder sollen in einer Sportstättenrücklage verwaltet werden, um zukünftige Erhöhungen besser abfedern zu können und so die Mitglieder vor extremen kurzfristigen Mehrbelastungen zu schützen. Zudem wurde eine jährliche Anpassungsklausel bezüglich des Hauptvereinsbeitrags erörtert, um bei weiter steigenden Kosten eine Stabilität des Vereinsbudgets zu gewährleisten. Beide Beschlüsse müssen noch in einer außerordentlichen Delegiertenversammlung am 14. Februar 2025 bestätigt werden.
Die Sitzung endete mit einem Appell zur Veränderung und Anpassung des Vereins, um auch in Zukunft jedem Menschen in Weilheim und Umgebung ein breites Sportangebot bieten zu können.
Nach der TSV-Sitzung wurde dem Verein von Seiten der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass der Antrag auf Übernahme von 75% der Landkreishallenkosten für das Jahr 2025 genehmigt wurde. Für die Zeit bis Ende 2027 steht diese Zusage allerdings unter einem Finanzierungsvorbehalt. Dennoch verschafft diese Zusage dem TSV Luft, um sich auf die zukünftigen finanziellen Herausforderungen einzustellen. „Dies ist ein wichtiger Schritt und zeigt, dass die Verantwortlichen der Stadt Weilheim den sozialen Stellenwert des TSV Weilheim mit seinen 4.700 Mitgliedern anerkennen und wertschätzen“, so der TSV Vorsitzende Dieter Pausch.