Gültig ab: 1. Januar 2012

Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages des BLSV gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. dem Ausscheiden des Vereins aus dem BLSV.
I. Unfallversicherung
Für den Todesfall:
€ 2.500,- für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
€ 5.000,- Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
€ 7.500,- ab vollendetem 18. Lebensjahr
€ 10.500,- für Verheiratete unabhängig vom Alter
Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um € 2.000,-.
Für den Invaliditätsfall:
€ 41.000,- Grundsumme
205.000,- Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen:
Bei einem Invaliditätsgrad
■■ bis 20% erfolgt keine Leistung;
■■ von 20% bis 25% erfolgt die Leistung nach der Feststellung;
■■ über 25% bis 50% wird der 25% übersteigende Satz dreifach,
■■ 50% 75% 50% sechsfach,
■■ von 75% bis 100% 75% achtfach entschädigt;
Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100% wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme von € 205.000,- entschädigt.
Weitere Leistungen:
■■ € 15.500,- für Reha-Management-Kosten
■■ bis € 5.000,- für Serviceleistungen
■■ € 10,- Krankenhaustagegeld ab 1. Tag
■■ € 5,- pro Tag Kosten für Nachhilfestunden, wenn Schüler länger als 4 Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen, maximal € 500,-.
II. Haftpflichtversicherung
Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Deckungssummen betragen je Ereignis
■■ € 3.000.000,- pauschal für Personen und/oder Sachschäden
■■ € 260.000,- für Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen
■■ € 3.850,- für Schlüsselverlust (20%, mind. € 50,- Selbstbeteiligung je Versicherungsfall).
Bei Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden) gelten folgende Deckungssummen:
■■ € 512.000,- für Personenschäden und
■■ € 255.000,- Sachschäden.
Bei Verwendung von Flugmodellen bis 5 kg ohne Düsen- oder Raketenantrieb gilt eine Deckungssumme von pauschal € 70.000,- für Personen- und/oder Sachschäden.
III. Umwelt-Haftpflichtversicherung
Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Deckungssummen betragen je Ereignis
■■ € 3.000.000,- für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,-)
■■ € 260.000,- für Gewässerschäden
IV. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß € 55.000,-, höchstens jedoch € 165.000,- im Versicherungsjahr.
V. Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (z.B. Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 7.500,- und € 55.000,- je nach Organisation und Schadenereignis.
VI. Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 75.000,-. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt € 250,-. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwaltes.
VII. Krankenversicherung
Ersatz grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z.B. gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Kostenersatz für
■■ Zahnschäden bis 40% des Rechnungsbetrages, höchstens € 2.000,-;
■■ Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu € 75,- je Schadenfall;
■■ andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis € 1.050,- je Schadenfall;
■■ Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Per - son in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen;
■■ Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort;
■■ Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthaltes.
BLSV - Kontakt
BLSV
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Tel. 0 89/1 57 02-400
Fax 0 89/1 57 02-299
E-Mail: vsb@blsv.de
www.blsv.de/blsv/vereinsservice.html

Wenn Sie Fragen haben oder an einer Zusendung von näheren Informationen oder Anträgen interessiert sind, so wenden Sie sich bitte an das Versicherungsbüro beim BLSV,
Telefon (089) 15702-221/-222/-224/-387,
E-Mail: vsbmuenchen@arag-sport.de
oder informieren Sie sich unter www.arag-sport.de